Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist dann eingetreten, wenn die Reparaturkosten zuzüglich eines eventuellen merkantilen Minderwertes höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist dann eingetreten, wenn die Reparaturkosten zuzüglich eines eventuellen merkantilen Minderwertes höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Dipl.-Ing. (FH) Oliver Krone
Uetzinger Straße 1
29664 Walsrode
Telefon 05161 – 60 30 390
Telefax 05161 – 60 30 391
E-Mail info@gutachten-partner.de
Copyright ©
2025
Gutachten-Partner Oliver Krone