Wiederbeschaffungswert

Sowohl in der Kaskoversicherung wie auch in der Haftpflichtversicherung ist der Wiederbeschaffungswert vom BGH als der Betrag definiert, der für ein gleichwertiges Fahrzeug des betroffenen Typs und Alters üblicherweise bei einem seriösen gewerblichen Fahrzeughändler aufgewendet werden muss.